Im Panamera E-Hybrid zum nächsten Meeting.
Erfahren Sie die Zukunft des Dienstwagens.
Mit den
Die Bundesregierung setzt ein Zeichen für die Zukunft und fördert unter bestimmten Voraussetzungen E-Fahrzeuge und Hybride¹ als Dienstwagen. Seit Anfang 2019 gibt es für bestimmte Elektro- und Hybridfahrzeuge steuerliche Erleichterungen. Arbeitnehmer, die ihren unter diese neue Regelung fallenden Dienstwagen auch privat nutzen, müssen monatlich nur 0,5 % des Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil versteuern. Die attraktive Neuregelung gilt sowohl für Elektro- als auch für Plug-in-Hybridfahrzeuge, die zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 31. Dezember 2021 erworben oder geleast werden.¹
Bei Fragen zu unseren elektrisierenden
Ihr
Händlersuche
¹Voraussetzung für die Gewährung ist eine rein elektrische Reichweite innerorts (EAER City) von mindestens 40 km (nach WLTP).
Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Stand: 07/2019